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Wie in Europa sind Kartelle
weltweit in nahezu sämtlichen marktwirtschaftlich
orientierten Rechtsordnungen verboten. Verstöße gegen das
Kartellverbot können zu hohen Geldstrafen für die
Kartellteilnehmer führen. Wer persönlich an illegalen Preis-
oder Quotenabsprachen mitwirkt, muss mit empfindlichen
Geldbußen oder gar mit Freiheitsstrafe rechnen. Diese an
Kartellverstöße anknüpfenden Rechtsfolgen spiegeln den hohen
Stellenwert, den freiheitliche Rechts- und
Wirtschaftsordnungen einem unverfälschten Wettbewerb
beimessen.
Das Kartellverbot ist
jedoch kein Selbstzweck. Es dient auch dem Individualschutz einzelner
Verbraucher und Unternehmen. Die europäischen
Rechtsordnungen räumen den Opfern illegaler
Kartellaktivitäten deshalb Schadensersatzansprüche gegen
Kartellteilnehmer ein. Allein in Europa werden die durch
Kartelle verursachten jährlichen Schäden auf 25 bis 69
Milliarden Euro geschätzt.
Trotz des individuellen Anspruchs auf Schadensersatz
ist jedoch ein
dramatisches Umsetzungsdefizit zu registrieren. Die Ursachen hierfür sind
vielschichtig:
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Häufig sind schon
gerichtsfeste Beweise für Bestehen, Dauer und
Funktionsweise von Kartellen nicht ohne weiteres
verfügbar oder zugänglich. Kartelle agieren heimlich.
Die durch das Kartell bedingten Schäden und die für die
erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung erforderlichen
relevanten Ursachenzusammenhänge bleiben betroffenen
Unternehmen daher häufig verborgen.
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Die
Aufbereitung von kartellrechtlichen Sachverhalten mit
dem Ziel einer erfolgreichen Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen erfordert spezielle Kenntnisse
und die Bildung eines besonderen Know-hows. Der Aufbau eigener
Kompetenzen ist mit einem hohen finanziellen, zeitlichen
und personellen Aufwand verbunden.
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Häufig bestehen zu den
Kartellteilnehmern weiterhin Geschäftsbeziehungen und
Abhängigkeitsverhältnisse. Die Geltendmachung und
erforderlichenfalls auch streitige Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen verbinden Kartellopfer mit der
Furcht vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen bei den
zukünftigen Lieferbeziehungen.
Kartellgeschädigte
befinden sich in einer strukturell nachteiligen Situation.
CDC
hilft, diese strukturellen Nachteile zu überwinden und
ermöglicht die erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung.
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