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Zementkartell Deutschland

 

Im Frühjahr 2002 deckte das Bundeskartellamt (BKartA) ein verbotenes Hardcore-Kartell im Zementsektor auf. Nach den Feststellungen des BKartA hatten zahlreiche Zementhersteller spätestens seit Beginn der 1990er Jahre den deutschen Zementmarkt untereinander aufgeteilt sowie Absatzquoten und Preise abgesprochen. Damit konnte der Wettbewerb auf dem Zementmarkt im gesamten Bundesgebiet praktisch beseitigt und die Preise auf ein Niveau angehoben werden, das deutlich über demjenigen liegt, das ohne das Kartell bestanden hätte.

Anfang April 2003 verhängte das BKartA schließlich gegen 12 Unternehmen und deren Verantwortliche Bußgelder von insgesamt 702 Mio. Euro. Hiervon entfielen rund 660 Mio. Euro auf die sechs größten deutschen Hersteller Alsen AG (jetzt: Holcim  Deutschland - AG), Dyckerhoff AG, HeidelbergCement AG, Lafarge Zement GmbH, Readymix AG (jetzt: Cemex Deutschland AG) und Schwenk Zement KG. Soweit bekannt, ist ein Bußgeldbescheid über 12 Mio. Euro gegen die als Kronzeugin agierende Readymix AG und deren Unternehmensangehörige rechtskräftig geworden.

Das Bußgeldverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Doch unabhängig davon wurden die Kunden des Zementkartells – vor allem mittelständische Unternehmen aus dem Bereich der Betonproduktion und Betonverarbeitung – durch die überhöhten Preise massiv geschädigt, manche sogar ruiniert. Unmittelbar nach dem Auseinanderfallen des Zementkartells war ein signifikanter Einbruch der Zementpreise zu beobachten. Die geschädigten Zementabnehmer standen infolgedessen vor der Frage, ob und wie sie ihre Schäden ersetzt bekommen können.

Mit der Gründung der CDC Cartel Damage Claims SA in Brüssel im Herbst 2002 sind folgerichtig erstmals die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der Anspruchsbündelung in einer rechtlich selbständigen Organisationseinheit geschaffen worden. CDC erwarb in der Folgezeit durch Kauf und Abtretung („Zession“) die Schadensersatzansprüche zahlreicher geschädigter Unternehmen („Zedenten“).

Durch ihre Prozessbevollmächtigten, OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, hat CDC im August 2005 beim Landgericht Düsseldorf Klage auf Schadensersatz eingelegt und diese im Dezember desselben Jahres erweitert (Az. 34 O (Kart) 147/05). CDC macht damit gegen die sechs führenden Mitglieder des deutschen Zementkartells die Forderungen von 29 Geschädigten geltend. Der eingeklagte Gesamtschaden beläuft sich damit auf ca. 152 Mio. Euro (ohne Zinsen).

CDC stützt ihre Klage zum einen auf Beweismittel des Bundeskartellamts. Zum anderen hat CDC die Zementbezüge ihrer Geschäftspartner nach dem tradebaCCC-Verfahren datentechnisch erfasst und analysiert. Hierfür wurden auch externe ökonomische Spezialisten hinzugezogen.

Die Beklagten hatten zunächst versucht, eine Aussetzung des zivilrechtlichen Verfahrens bis zur Beendigung des Bußgeldverfahrens zu erreichen. Das Landgericht Düsseldorf hat indes mit Beschluss vom 09.03.2006 die Anträge auf Aussetzung des Verfahrens zurückgewiesen. Die hiergegen von einigen Beklagten beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegten sofortigen Beschwerden sind kostenpflichtig zurückgewiesen worden (Az. VI-W (Kart) 6/06).

Zur Sache selbst wurde am 06.12.2006 erstmals mündlich verhandelt. Mit Zwischenurteil vom 21.02.2007 hat das Landgericht festgestellt, dass die Klage zulässig ist (Pressemitteilung vom 21.02.2007). Hiergegen hatten die Beklagten Berufung zum 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.05.2008  die Zulässigkeit der Klage bestätigt (Pressemitteilung, Urteil). Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Der Prozess wird nun vor dem Landgericht fortgesetzt.

Einzig das Unternehmen Dyckerhoff AG hat gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf, die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zuzulassen, Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Gegen alle weiteren Unternehmen ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hingegen rechtskräftig geworden.

Weitere Einzelheiten zum bisherigen Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Presse.

 

Weitere Infos:

BKartA, Tätigkeitsbericht 2001/2002, S. 147 f.

BKartA, Tätigkeitsbericht 2003/2004, S. 110

Pressemeldung des BKartA vom 14.04.2003

Pressemeldung des BKartA vom 10.03.2004

 

Fachbeiträge zum Zementverfahren:

Klees, EWiR 2007, 2399

Weidenbach, BB 2007, 847ff..

Immenga, BB 2007, 1

 

Referenzen: Sollten Sie nähere Auskünfte/Referenzen zu den Geschäftspartnern wünschen, mit denen CDC bei der Klage gegen das deutsche Zementkartell zusammen gearbeitet hat, so wenden Sie sich bitte direkt an CDC. Unter Wahrung der entsprechenden Vertraulichkeit werden wir Ihnen Kontaktadressen und Ansprechpartner nennen.

 

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